Öffnet eine externe Seite Link zur Startseite

Bundesamt für Naturschutz

Förderung für kommunale Biodiversitätsstrategien

Siedlungsbereich
Presse
Bundesprogramm Biologische Vielfalt
30.10.2025
Bonn
Städte und Gemeinden können jetzt wieder im Bundesprogramm Biologische Vielfalt die Förderung einer kommunalen Biodiversitätsstrategie (KBS) einschließlich beispielhafter Maßnahmen beantragen. Die Antragsfrist endet am 1. Februar 2026. Eine kommunale Biodiversitätsstrategie ermöglicht es Kommunen, die biologische Vielfalt vor Ort zielgerichtet zu schützen und zu fördern.
Kreisverkehrsbepflanzung in Schwabach
Kreisverkehrsbepflanzung in Schwabach

Mit kommunalen Biodiversitätsstrategien können der Anteil und die Vernetzung von naturnahen, arten- und strukturreichen Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich zum Beispiel durch ein ökologisches Grünflächenmanagement erhöht, siedlungstypische Tiere und gebietsheimische Pflanzen gefördert sowie das Bewusstsein für biologische Vielfalt in der Stadt gesteigert werden.  Damit setzen Kommunen die Ziele der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030) auf lokaler Ebene um, fördern zugleich den natürlichen Klimaschutz und leisten einen Beitrag zur Wiederherstellung städtischer Ökosysteme.   

Bis zum 1. Februar 2026 können interessierte Kommunen eine aussagekräftige Projektskizze zur Erstellung einer kommunalen Biodiversitätsstrategie im Förderschwerpunkt Stadtnatur beim Programmbüro für das Bundesprogramm Biologische Vielfalt einreichen. Auch für qualifiziertes Fachpersonal (Biodiversitätsmanager/innen), Beteiligungs- und Öffentlichkeitsarbeit und die beispielhafte Maßnahmenumsetzung können Fördermittel beantragt werden. Besonders erfolgsversprechende und modellhafte Skizzen werden ausgewählt und zur Antragsstellung aufgefordert. 

Weitere Informationen zur Erstellung einer Projektskizze enthält das „Merkblatt zur Antragstellung im Bundesprogramm Biologische Vielfalt für die Erstellung einer kommunalen Biodiversitätsstrategie“.

Zurück nach oben