Nationaler Vogelschutzbericht: Daten an EU-Kommission gemeldet
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                          Vogelschutzrichtlinie
                      
              06.08.2025
            
        
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  Bonn
              Deutschland hat den nationalen Vogelschutzbericht am 31. Juli und damit fristgerecht an die EU-Kommission übermittelt. Der Bericht ist – wie auch der FFH-Bericht – von den EU-Mitgliedsstaaten alle sechs Jahre zu erstellen.
            
    
          
      
 
  Alpendohle
            
                    
                      © Karl Mock - stock.adobe.com 
            
          Grundlage für die Erstellung des Vogelschutzberichts ist Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie. Entsprechend enthält der Bericht für den Zeitraum 2019 bis 2024 Angaben zum Status und zu den Trends der Vogelarten in Deutschland. Erfasst sind dabei Brutvogelarten, überwinternde und auch durchziehende Vogelarten.
Im Gegensatz zum nationalen FFH-Bericht, der ebenfalls alle sechs Jahre zu erstellen ist, gibt es beim Vogelschutzbericht keine nationale Bewertung des Erhaltungszustandes und keine Unterteilung in die biogeographischen Regionen Deutschlands.
Die Berichtsdaten werden sukzessive auf der BfN-Website zur Verfügung gestellt.