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Bundesamt für Naturschutz

Neues Projekt: gemeinsam Haie und Rochen schützen

Presse
CITES
Arten
Meere
25.08.2025
Bonn
Das Bundesumweltministerium (BMUKN) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) haben gemeinsam ein Projekt für besseren marinen Artenschutz initiiert. Insbesondere der Schutz von Hai- und Rochenarten stand dabei im Fokus. Die Ergebnisse des 2024 abgeschlossenen Projektes fließen nun direkt in die Agenda des IUCN-Weltnaturschutzkongresses im Oktober 2025 in Abu Dhabi ein.
schwimmender Blauhai
Etwa 90 Prozent der kommerziell genutzten Haiarten, darunter auch der Blauhai, unterliegen derzeit den artenschutzrechtlichen Genehmigungspflichten des CITES-Übereinkommens.

Haie und Rochen zählen zu den prägenden Arten mariner Ökosysteme. Sie übernehmen wichtige Funktionen im Nahrungsnetz und tragen zur Stabilität der Lebensräume bei. Gleichzeitig gehören sie zu den am stärksten durch Übernutzung bedrohten Arten in den Weltmeeren, unter anderem durch nicht nachhaltige Fischereipraktiken. Um sie wirksam zu schützen, bedarf es abgestimmter Maßnahmen in einem komplexen Geflecht aus Politik und Praxis, wie ein Bericht des BfN 2021 festgestellt hat. 

Ein wichtiger Hebel ist dabei das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES), das den internationalen Handel mit gefährdeten Arten reguliert. Doch damit die Regelungen greifen, müssen Umwelt- und Fischereibehörden auf nationaler und regionaler Ebene eng zusammenarbeiten. Fachleute aus den Bereichen Haiökologie und Fischerei identifizieren genau hier ein zentrales Hindernis für einen effektiven Artenschutz: eine mangelnde Abstimmung zwischen Umwelt- und Fischereisektor. Dies kann – so die Einschätzung der Expert*innen – sowohl auf eine Diskrepanz in den verwendeten Fachsprachen bei Berichten zurückzuführen sein als auch auf komplexere Anforderungen an eine formale Kommunikation.

Genau hier setzte das von Deutschland geleitete Projekt "Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen regionalen Fischereiorganisationen (RFB)/regionalen Fischereimanagementorganisationen (RFMO) und CITES-Behörden für die Bewirtschaftung und den Schutz von Haien und Rochen" an. Unter der Leitung des BfN brachte die Initiative verschiedene Interessensgruppen durch Expertenbefragungen und gemeinsame Workshops zusammen. Ziel war es, neue politische Ideen zu entwickeln, die einen messbaren Unterschied für den Schutz dieser Arten und ihrer Lebensräume bewirken. 

Hintergrund

Das 1973 unterzeichnete Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora; CITES) ist ein Übereinkommen zum internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen zum Schutz vor übermäßiger Ausbeutung. CITES gewährt heute mehr als 37 000 Tier- und Pflanzenarten unterschiedlichen Schutz, unabhängig davon, ob sie als lebende Exemplare, deren Teile oder daraus gefertigte Erzeugnisse gehandelt werden. Das Bundesamt für Naturschutz ist neben seiner Funktion als nationale Vollzugsbehörde des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA=CITES) auch die einzige deutsche Wissenschaftliche CITES-Behörde. Dabei tragen die Vollzugsbehörde und die Wissenschaftliche Behörde gemeinsam zur Weiterentwicklung des Abkommens bei.

CITES hat in den vergangenen Jahren wichtige Impulse für den Schutz von Haien und Rochen gesetzt. In den vergangenen Jahren wurden unter anderem alle Arten der Hammerhaie (2013 und 2023) und Requiemhaie (2023) unter den Schutz der CITES-Anhänge gestellt, wodurch der internationale Handel mit mehr als 150 Hai- und Rochenarten strenger geregelt werden kann – ein bedeutender Fortschritt für den internationalen Artenschutz.

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