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Bundesamt für Naturschutz

Stakeholder-Veranstaltung zur Wiederherstellung von Meeresökosystemen

Wiederherstellung der Natur
11.09.2025
Bonn
Am 8. September 2025 luden das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz zu einem Dialog mit Interessenvertreter*innen aus dem Bereich Meere ein, um die Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO) zu diskutieren. Im Rahmen von Artikel 5 (Meeresökosysteme) wurde erstmals der Prozess zur Entwicklung des Nationalen Wiederherstellungsplans vorgestellt.
Seegraswiese
Seegraswiese

Meeresökosysteme sind unverzichtbar für Biodiversität und Klimaschutz: Sie bieten Lebensräume für bedrohte Arten, speichern Kohlenstoff, produzieren Sauerstoff und sichern die Stabilität und Resilienz unserer Umwelt. Gleichzeitig sind sie durch Übernutzung, Verschmutzung und Klimawandel massiv gefährdet. Mit der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur sollen geschädigte Lebensräume regeneriert und ihre ökologischen Funktionen langfristig gesichert werden.

Die Online-Veranstaltung konnte den engagierten Austausch zwischen Teilnehmenden zur Umsetzung der W-VO fördern und brachte wertvolle Impulse hervor, die in die weitere Erarbeitung des Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP) und den angeschlossenen Beteiligungsprozess fließen werden. Die hohe Beteiligung von über 190 Fachleuten und Interessierten unterstreicht das breite Interesse an der Frage, wie Meeresökosysteme künftig wiederhergestellt werden sollen.

Die Veranstaltungsagenda beinhaltete fachliche Impulse zu Anforderungen und Chancen der W-VO. Zusätzlich diskutierten Arbeitsgruppen zu den Handlungsfeldern Fischerei, Schifffahrt, erneuerbare Energien und Tourismus. Besonders intensiv diskutiert wurden Nutzungskonflikte sowie die Themen Nährstoffeintrag aus der Landwirtschaft, Unterwasserlärm, die Umsetzbarkeit von Fangquoten und die Notwendigkeit kooperativer Ansätze. 

Deutlich wurde dabei: Ein konsequenter ökosystembasierter Ansatz in der marinen Raumordnung, der Naturschutz und Wiederherstellung systematisch einbindet, wird als Schlüssel zur Umsetzung der in der W-VO enthaltenen Ziele betrachtet, um konkurrierende Interessen in Einklang zu bringen.

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