Vortrag: Bewältigung naturschutzrechtlicher Konflikte beim Ausbau erneuerbarer Energien
Wenn Ziele und Normen unterschiedlicher Politiken und deren rechtlich gleichrangig geschützte Güter wie im Fall des Ausbaus erneuerbarer Energien miteinander kollidieren, müssen diese im Sinne einer praktischen Konkordanz möglichst schonend und angemessen in Ausgleich gebracht werden.
Nicht nur dem Naturschutz, sondern auch dem Klimaschutz sind daher durch eine effiziente Steuerung so weit Grenzen zu setzen, dass beide optimale Wirksamkeit entfalten. Es ist insoweit ein ideales Verhältnis zwischen den ökologischen Kosten und Nutzen bzw. Chancen und Risiken herzustellen. Je konkreter Umweltziele formuliert werden, umso besser lassen sich externe und interne Zielkonflikte – auch bereits auf übergeordneten Entscheidungsebenen – ermitteln und angemessen bewältigen.
Zur Ermittlung und Lösung ökologischer Zielkonflikte sind adäquate Umweltprüfungen unabdingbar. Bereits Gesamt- und Fachplanungen können aber Flächenkonkurrenzen auf verschiedenen Ebenen räumlich entzerren und durch Vorprüfungen zur gestuften Abschichtung bestimmter Prüfaspekte beitragen. Insbesondere sensible Räume und Arten müssen dagegen streng geschützt bleiben.