Häufig gestellte Fragen
Deutschland muss – wie alle anderen EU-Mitgliedsstaaten – alle sechs Jahre einen Bericht zum Erhaltungszustand der Flora und Fauna in Deutschland bei der EU-Kommission abgeben. Der letzte FFH-Bericht musste von den EU-Ländern im Jahr 2019 abgegeben werden. Nun müssen die EU-Länder bis zum 31.07.2025 einen neuen Bericht abgeben. Grundlage ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union aus dem Jahr 1992. Der Bericht gibt Aufschluss über den Zustand von Arten und Lebensraumtypen, die in den Anhängen der FFH-Richtlinie gelistet sind. Wie kommt ein FFH-Bericht zustande? Was hat der FFH-Bericht mit der Diskussion zum Wolf zu tun? Antworten auf diese Fragen gibt das Bundesamt für Naturschutz.
Die Solarenergie ist eine wesentliche Säule der Energiewende. Neben Dachflächen spielen auch Freiflächensolaranlagen eine wichtige Rolle beim Ausbau. Studien gehen von einem Flächenbedarf für Solarparks von bis zu 280.000 Hektar im Jahr 2040 aus. Darüber hinaus benötigen aber auch Lebens- und Futtermittelerzeugung sowie Erhalt und Förderung der biologischen Vielfalt Flächen in der Landschaft. Wie können Synergien zwischen dem Ausbau der Solarenergie und dem Naturschutz geschaffen werden? Das Bundesamt für Naturschutz beantwortet dazu die wichtigsten Fragen.
Das bundesweite Wolfsvorkommen konzentriert sich wie in den Vorjahren auf das Gebiet von Sachsen in nordwestlicher Richtung über Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen. In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen wurden auch Wolfsterritorien nachgewiesen. Das belegen die am 10.10.2023 veröffentlichten amtlich bestätigten Wolfszahlen, die auf den jährlichen offiziellen Bestandserhebungen der Bundesländer beruhen. Wissenschaftlich begleitet wird die Rückkehr des Wolfes durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn und die „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf“ (DBBW).
Der Verlust biologischer Vielfalt, die Folgen des Klimawandels und die Notwendigkeit eines gesellschaftlichen Wandels vor dem Hintergrund dieser Krisen sind fest im Bewusstsein der Bevölkerung verankert. Dies zeigt die bundesweit repräsentative Naturbewusstseinsstudie 2021, die das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz jetzt veröffentlicht haben. Die aktuelle Veröffentlichung ist seit 2009 die siebte Umfrage der Studienreihe im zweijährigen Rhythmus. Sie präsentiert erstmals Daten zum Bewusstsein von Erwachsenen und Jugendlichen im direkten Vergleich. Inhaltlicher Schwerpunkt der vorliegenden Studie bilden die gegenwärtigen Krisen mit Bezug zur Natur und den planetaren Belastungsgrenzen: die Biodiversitätskrise, der Klimawandel sowie die Corona-Pandemie.
Die Anlage von Brachflächen ist eine einfache und effektive Methode, um in allen Arten der Agrarlandschaft Lebensräume für ein Vielzahl von Arten anzubieten. Brachen werden daher dringend benötigt, um dem anhaltenden Trend der Abnahme der biologischen Vielfalt entgegenzuwirken und internationale und nationale Ziele der Agrarumweltpolitik zu erreichen. Die folgenden Fragen und Antworten untermauern die Debatte mit wissenschaftlich fundierten Aussagen und Bewertungen.
Als schwimmende PV-Anlagen (oder „Floating-PV-Anlagen“) werden auf Wasserflächen betriebene Photovoltaikanlagen bezeichnet, wobei die Anlagen am Gewässergrund, Ufer oder an angrenzenden Strukturen verankert sind. Bis Juni 2023 waren in Deutschland nur etwas mehr als zehn dieser Anlagen gebaut, fast ausschließlich auf Baggerseen in aktiver Auskiesung.
Als zentraler Baustein der EU Biodiversitätsstrategie 2030 ist die europäische Verordnung über die Wiederherstellung der Natur am 18.08.2024 in Kraft getreten. Die Verordnung enthält verbindliche Vorgaben und Ziele, die für die Mitgliedstaaten direkt und unmittelbar verpflichtend sind. Zur Verordnung, insbesondere zu einzelnen Wiederherstellungszielen, werden in der öffentlichen Debatte viele Fragen gestellt. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) stellt zu einzelnen besonders relevanten Fragen Informationen bereit.
Zum Häufig gefragt
Den Ausbau der erneuerbaren Energien im Einklang mit den Belangen des Naturschutzes zu gestalten, steht im Mittelpunkt einer Vielzahl von Forschungsprojekten, die das Bundesamt für Naturschutz (BfN) aktuell begleitet. Ein breites Spektrum an Informationen finden Sie auf der Website www.natur-und-erneuerbare.de.
Sie sind auf der Suche nach ergänzenden Informationen zu den neuen Gentechnikverfahren? Hier stellen wir Antworten unter anderem zu CRISPR/Cas und Genom Editing bereit.
Zuständige nationale Behörde für das Nagoya-Protokoll
Telefon: 0228 8491-1385
E-Mail: nagoya-cna@bfn.de
Adresse: Konstantinstr. 110, 53179 Bonn
Bitte setzen Sie sich mit der unteren Naturschutzbehörde in Ihrem Landkreis oder – bei kreisfreien Städten – mit Ihrer Stadtverwaltung in Verbindung, um Hilfe bei der Bestimmung von Arten zu erhalten.
Auf den Seiten des BfN finden Sie Informationen über das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) und darüber, wie und welche Anträge zu stellen und welche Nachweise einzureichen sind. Reisende finden unter Artenschutz online Informationen, welche geschützten Tiere und Pflanzen oder Erzeugnisse daraus in Urlaubsländern angeboten und grundsätzlich nicht mitgebracht werden dürfen. Ob eine Art geschützt ist, kann auch in der BfN-Datenbank WISIA recherchiert werden.
Unser Naturschutz-Magazin "Kinatschu" für Kinder im Grundschulalter kann auf den Seiten der Naturdetektive kostenfrei online bestellt werden. Die Naturdetektive sind die Kinderseiten des BfN, dort finden Kinder und Eltern Informationen über verschiedene Tiere und Pflanzen, Lebensräume, biologische Vielfalt und Naturschutz.
Das BfN ist die Behörde des Bundes für den Naturschutz, hinsichtlich seiner Kompetenzen jedoch nicht den Landesbehörden vorgesetzt. Der Großteil aller Belange im Naturschutz in Deutschland fällt nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes in die Zuständigkeit der Bundesländer. Dies gilt selbst dann, wenn Gesetze des Bundes wie das Bundesnaturschutzgesetz vollzogen werden. Bitte wenden Sie sich an die für Naturschutz örtlich zuständigen Behörden Ihres Bundeslandes. Insbesondere die untere Naturschutzbehörde erteilt weitere Auskünfte.
Auf seiner Website stellt das BfN umfassende Informationen zu naturschutzrelevanten Themen bereit. Nutzen Sie die Suchfunktion, um die gewünschten Inhalte zu finden. Broschüren, Zeitschriften, BfN-Schriften und Positionspapiere zu Naturschutzthemen finden Sie unter dem Reiter Publikationen sowie im Veröffentlichungsverzeichnis des BfN. Weiterhin bietet das BfN auf seinen Webseiten eine umfangreiche Sammlung von Daten und Karten.
Ein Vorteilsausgleich soll mit denjenigen erfolgen, die die genetische Ressource bereitgestellt haben, beispielsweise das Land, in dem der Zugang zu der genetischen Ressource (z.B. zu einer Pflanze, einem Tier oder einem Mikroorganismus) erfolgt ist oder aber auch der Volksstamm, dessen althergebrachtes Wissen bei der Nutzung angewendet wurde. Ausgleiche können in jeder Form, beispielsweise in finanzieller Hinsicht oder durch Wissens- oder Technologietransfers erfolgen und sind jeweils bilateral zwischen den Bereitstellenden und den Nutzenden zu vereinbaren.
Jedes Land ist frei in der Entscheidung, ob es den Zugang zu seinen genetischen Ressourcen und einen Vorteilsausgleich regeln möchte. Deutschland beispielsweise hat keine ABS Regelungen etabliert. Das bedeutet, dass der Zugang zu genetischen Ressourcen in Deutschland zwar den allgemeinen Naturschutzregelungen unterliegen kann, jedoch keine gesonderte Zugangsgenehmigung im Sinne einer ABS-Regelung erforderlich ist. Nähere Informationen zu Regelungen in anderen Ländern finden Sie unter „Nutzung genetischer Ressourcen“.
ABS ist die Abkürzung für Access and Benefit-sharing, also Zugang und Vorteilsausgleich. Dahinter verbirgt sich die Idee, dass der Zugang zu genetischen Ressourcen möglich gemacht werden soll, gleichzeitig aber auch die Vorteile, die sich anschließend aus ihrer Nutzung ergeben, mit den Bereitstellern der genetischen Ressourcen zu teilen sind.
Nutzung bedeutet die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten an der genetischen und / oder biochemischen Zusammensetzung einer genetischen Ressource. Untersucht man also beispielsweise Tiere, Pflanzen oder Mikroorganismen und gewinnt dabei neue Erkenntnisse über deren Genetik oder biochemische Zusammensetzung, so nutzt man sie im Sinne der EU-Verordnung Nr. 511/2014.
Bei genetischen Ressourcen handelt es sich um genetisches Material pflanzlichen, tierischen, mikrobiellen oder sonstigen Ursprungs, das funktionale Erbeinheiten besitzt.