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Bundesamt für Naturschutz

Vilmer Expertentagung vom 29.09. – 01.10.2008: „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der FFH-VP – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“

Planung und Prüfung
Hintergrundpapier
Das Schutzgebietssystem „Natura 2000“ ist ein zentrales Instrument der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zur Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen. Natura 2000 umfasst die nach der EU-Vogelschutzrichtline (Richtlinie 79/409/ EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten,1979) und der Fauna-Flora-Habitat-Richtline (FFH-Richtlinie, Richtlinie 92/43/EWG, 1992) ausgewiesenen Gebiete.

Beschreibung

Eingriffe in Natura 2000-Gebiete sind nur unter bestimmten, strengen Voraussetzungen zulässig. In jedem Fall ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) bzw. eine FFH Vorprüfung notwendig. Diese erstreckt sich auf alle Pläne und Projekte, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung des infrage stehenden Natura 2000-Gebiets führen könnten. Schwellenwerte, ab wann Auswirkungen als erheblich zu betrachten sind, sind in den Richtlinien nicht klar definiert. Die bisher vorliegende Rechtsprechung hat zwar in einigen Fällen zur Konkretisierung des Signifikanzbegriffs geführt, lässt aber auch viele Interpretationsspielräume offen, so dass in der Praxis oft große Schwierigkeiten hinsichtlich der Bewertung von Eingriffen entstehen.

Um Planern, den zuständigen Behörden und letztlich auch der Justiz Orientierungshilfen anzubieten, hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Entwicklung von Fachkonventionen initiiert. Solche Fachkonventionen sind aus intensiven Diskussionen von Fachwissenschaftlern hervorgegangen und repräsentieren die gängige wissenschaftliche Meinung zu Erheblichkeitsschwellen. 

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