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Bundesamt für Naturschutz

30 Jahre Schutz wandernder Wasservögel (AEWA)

Presse
Arten
Internationale Zusammenarbeit
Nationales Artenhilfsprogramm
14.08.2025
Bonn
Seit drei Jahrzehnten setzen sich die 85 Vertragsstaaten des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (AEWA) für den Schutz der Arten und ihren Lebensräumen entlang internationaler Zugrouten ein - von den Brutgebieten in Eurasien bis zu den Überwinterungsplätzen in Afrika. AEWA ist damit ein bedeutender Pfeiler im internationalen Naturschutz.
Kopf eines Basstölpels mit geöffnetem Schnabel
Basstölpel in der Hochseevogelkolonie im Naturschutzgebiet Lummenfelsen auf Helgoland

Deutschland ist seit 1999 Teil des Abkommens und engagiert sich seither für dessen Umsetzung. Zu den durch das Umweltabkommen geschützten Arten gehören bekannte Brutvögel wie Weißstorch und Kranich, aber auch Durchzügler wie Ringelgans und Alpenstrandläufer, die nicht in Deutschland brüten, hier jedoch wichtige Rastplätze nutzen. 

Als eine von 255 Arten, die über das gesamte AEWA-Gebiet geschützt werden, steht der Basstölpel aktuell im Fokus des vom Bundesamt für Naturschutz geförderten nationalen Artenhilfsprogramms „Helgoländer Klippenbrüter“. In Deutschland brüten Basstölpel ausschließlich auf Helgoland entlang der Steilklippen. Die Vogelart ist auf vielfältige Weise bedroht: Auf ihren weiträumigen Nahrungsflügen über die offene See sind sie unter anderem durch Kollisionen mit Offshore-Windenergieanlagen gefährdet. Am Brutplatz stellen insbesondere Plastikschnüre, die in den Nestbau integriert werden, ein ernstzunehmendes Risiko dar, da sich die Vögel darin verfangen und schwer verletzen oder gar sterben können. Mit dem Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (kurz HPAI, umgangssprachlich als Vogelgrippe bekannt) während der Brutsaison 2022 kam eine weitere Gefahr hinzu. Der Helgoländer Brutbestand sank allein durch diesen Ausbruch im Sommer 2022 um rund ein Drittel. 

Das Projekt widmet sich daher der Untersuchung der Bestandsentwicklung von Basstölpel sowie anderer in den Klippen brütenden Arten wie der Trottellumme seit dem HPAI-Ausbruch. Ziel ist es, auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse wirksame Maßnahmen zum Schutz dieser sensiblen Vogelarten zu entwickeln und umzusetzen – ein konkreter Beitrag zur Umsetzung der AEWA-Ziele auf nationaler Ebene. 

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