BfN veröffentlicht Studie zur Wiedereinbürgerung des Nordseeschnäpels

Die Wiederherstellung von Fischpopulationen, unter anderem des besonders geschützten Nordseeschnäpels in heimischen Gewässern, ist ein wesentliches Element zur Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO). Ein Ergebnis der aktuellen Machbarkeitsstudie ist, dass die Wiedereinbürgerung des Nordseeschnäpels in deutschen Gewässern möglich wäre und einen positiven Beitrag zur Wiederherstellung der Artenvielfalt leisten könnte – unter der Voraussetzung, dass die Durchgängigkeit der Fließgewässer verbessert und ihre natürliche Dynamik zumindest teilweise wiederhergestellt wird. Durchgeführt wurde die Studie von BIOCONSULT Schuchardt & Scholle GbR.
Der Nordseeschnäpel Coregonus oxyrinchus (Linnaeus‚1758) ist eine Wanderfischart und wird in den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie geführt und unterliegt damit besonderem europarechtlichem Schutz. In vielen europäischen Flüssen ist sie seit Mitte des 20. Jahrhunderts ausgestorben. In deutschen und niederländischen Gewässern war der Nordseeschnäpel z.B. im Rhein, in der Maas und in der Schelde verbreitet.
Wie bei anderen Wanderfischarten (z.B. dem Europäischen Stör) sind eine Vielzahl von Faktoren hierfür verantwortlich, u.a. die Belastung mit Schadstoffen sowie die fehlende Durchgängigkeit der Fließgewässer, aber auch die übermäßige fischereiliche Entnahme. Wissenschaftler gehen davon aus, dass nur eine kleine Population des Nordseeschnäpels in Dänemark überlebte.