Online-Beteiligung zum Nationalen Wiederherstellungsplan gestartet
Die europäische Verordnung zur Wiederherstellung der Natur sieht vor, die biologische Vielfalt zu erhalten und geschädigte Lebensräume so wiederherzustellen, dass sie entscheidende Funktionen erhalten können. Jeder Mitgliedstaat ist aufgefordert bis September 2026 einen sogenannten Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) einzureichen. Dieser fasst die Maßnahmen zusammen, mit denen natürliche Lebensräume in Deutschland erhalten und entwickelt werden können.
Der Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP) steht der Öffentlichkeit ab sofort zur Kommentierung bereit. Über die Online-Beteiligungsplattform des Bundesumweltministeriums sind alle Bürgerinnen und Bürger sowie Stakeholder eingeladen, bis zum 25. Juni ihre Kommentare und Anregungen einzubringen.
Der Entwurf wurde unter Koordinierung des Bundesumweltministeriums und des Bundesamtes für Naturschutz in Zusammenarbeit mit den Ländern, Bundesministerien und Expertenkreisen für Fachfragen erarbeitet.
Der jetzt gestartete formelle Beteiligungsprozess zum NWP knüpft an eine frühe Phase der Bevölkerungsbeteiligung aus dem Herbst letzten Jahres an, bei der die Öffentlichkeit bereits erste Kommentare zur Gestaltung des Entwurfes abgeben konnten. Die W-VO ist ein zentrales Element der EU-Biodiversitätsstrategie 2030, und schafft einen verbindlichen Rahmen für die Wiederherstellung der Natur in Europa: Bis 2030 sollen auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU Wiederherstellungsmaßnahmen beginnen, und bis 2050 sollen in allen betroffenen Ökosystemen Maßnahmen umgesetzt werden.
Eine intakte Natur und gesunde Ökosysteme sind unsere Lebensgrundlage. Ohne sie gibt es keine fruchtbaren Böden, keine saubere Luft oder genug Trinkwasser. Funktionsfähige Ökosysteme schaffen Wohlstand und Lebensqualität, und sie schützen vor den Folgen des Klimawandels. Gleichzeitig fördern sie nachhaltig die Artenvielfalt und bieten Räume für Erholung und Freizeit. Mit der EU-Wiederherstellung und den jeweiligen Nationalen Wiederherstellungsplänen will Europa diesen natürlichen Reichtum erhalten und wiederherstellen – durch gezielte Maßnahmen zum Schutz und zur Stärkung von Wäldern, Flüssen, Mooren, Küsten und städtischen Grünflächen. Eine Gemeinschaftsaufgabe, die das Engagement aller erfordert.