Gesamtindikator Artenvielfalt und Landschaftsqualität
| Jahr | Zielerreichungsgrad in Prozent |
|---|---|
| 1970 | 214,0 |
| 1975 | 188,0 |
| 1990 | 136,8 |
| 1991 | 127,9 |
| 1992 | 120,0 |
| 1993 | 126,3 |
| 1994 | 126,9 |
| 1995 | 113,4 |
| 1996 | 119,4 |
| 1997 | 108,6 |
| 1998 | 102,1 |
| 1999 | 109,0 |
| 2000 | 101,9 |
| 2001 | 99,8 |
| 2002 | 93,2 |
| 2003 | 89,0 |
| 2004 | 92,8 |
| 2005 | 91,3 |
| 2006 | 86,6 |
| 2007 | 87,4 |
| 2008 | 88,4 |
| 2009 | 82,6 |
| 2010 | 79,5 |
| 2011 | 76,9 |
| 2012 | 80,6 |
| 2013 | 77,0 |
| 2014 | 76,1 |
| 2015 | 79,8 |
| 2016 | 80,0 |
| 2017 | 75,5 |
| 2018 | 73,4 |
| 2019 | 75,3 |
| 2020 | 81,4 |
| 2021 | 81,6 |
| 2022 | 80,4 |
| 2023 | 80,0 |
| 2030 | 100 |
Themenfelder der NBS 2030
Vision 2050: übergreifender, zentraler Indikator
Definition
Index (Maßzahl in Prozent) über die bundesweiten Bestandsgrößen ausgewählter repräsentativer Vogelarten in Nutzungs- und Landschaftstypen. Der Gesamtindikator setzt sich aus den vier Teilindikatoren Agrarland, Wälder, Siedlungen und Binnengewässer zusammen.
Zielwert
Die Zielwerte wurden artspezifisch für das Jahr 2030 bestimmt. Wenn die Regelungen geltender Gesetze und aktueller Strategien zum Schutz der biologischen Vielfalt und zur Nachhaltigkeit umgesetzt werden, erreichen die Bestände der Indikatorvogelarten die jeweils gesetzten Zielwerte. Teilindikatoren und Gesamtindikator erreichen dann ebenfalls das Ziel im Jahr 2030.
Kernaussage
Der Indikatorwert für den Gesamtindikator liegt 2023 bei 80 Prozent. Über die letzten zehn Berichtsjahre (2013 bis 2023) ist kein statistisch signifikanter Trend feststellbar. Der aktuelle Wert des Gesamtindikators und der Teilindikatoren Wälder, Siedlungen und Binnengewässer liegen in der Nähe des Zielbereichs. Die Werte der Teilindikatoren Agrarland sowie Küsten und Meere liegen noch weit vom Zielbereich entfernt. Lediglich die Teilindikatoren Wälder und Siedlungen zeigen einen statistisch signifikanten Trend hin zum Ziel. Bei gleichbleibender Entwicklung kann für den Gesamtindikator und die Teilindikatoren Agrarland, Binnengewässer sowie Küsten und Meere das Ziel von 100 Prozent im Jahr 2030 nur mit erheblichen zusätzlichen Anstrengungen von Bund, Ländern und auf kommunaler Ebene in allen relevanten Politikfeldern erreicht werden.
Aufbau des Indikators
Der Berechnung des Indikators liegt die Entwicklung der Bestände von derzeit 51 Vogelarten zugrunde, die die wichtigsten Nutzungs- und Landschaftstypen in Deutschland repräsentieren (Agrarland, Wälder, Siedlungen, Binnengewässer, Küsten und Meere). Die Bilanzierung des Teilindikators zu den Alpen wurde vorübergehend ausgesetzt, da die Datengrundlage zuletzt nicht ausreichend belastbar war. Die Größe der Bestände (nach Anzahl der Reviere beziehungsweise Brutpaare) spiegelt die Eignung der Landschaft als Lebensraum für die ausgewählten Vogelarten wider. Da neben Vögeln auch andere Arten an eine reichhaltig gegliederte Landschaft mit intakten, nachhaltig genutzten Lebensräumen gebunden sind, bildet der Indikator indirekt auch die Entwicklung zahlreicher weiterer Arten in der Landschaft und die Nachhaltigkeit der Landnutzung ab.
Der Indikator wurde in den Jahren 2019-2022 im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens des BfN überprüft und angepasst (Dröschmeister et al. 2025). Es wurden unter anderem die Zielwerte des Indikators, sowie die Artenauswahl unter Einbeziehung aktueller Rahmenbedingungen erneuert. Die Datenreihen wurden nach der Überarbeitung des Indikators rückwirkend neu berechnet. Der Gesamtindikator setzt sich aus den vier Teilindikatoren Agrarland, Wälder, Siedlungen und Binnengewässer zusammen. Der Teilindikator Küsten und Meere wird dem Gesamtindikator zur Seite gestellt. Der Teilindikator Alpen ist zurzeit ausgesetzt, weil die Datenbasis für eine Berichterstattung derzeit noch nicht ausreichend ist.
Aussage
Der Indikatorwert für den Gesamtindikator liegt im Jahr 2023 bei 80 Prozent und damit in der Nähe des Zielbereichs. Über die letzten zehn Berichtsjahre (2013 bis 2023) ist kein statistisch signifikanter Trend feststellbar. Eine Zielerreichung bis zum Jahr 2030 ist für den Gesamtindikator nur mit erheblichen Anstrengungen möglich. Der Gesamtindikator zeigte zuletzt einen Trend weg vom Ziel. Die Gründe für die Änderung bezüglich der Trendrichtung müssen genauer untersucht werden. In Betracht kommen dabei sowohl Änderungen hinsichtlich der Nutzungspraktiken als auch Faktoren wie die Wirkung des Klimawandels.
Fachstudien nennen als die wichtigsten Ursachen für die bestehende Belastung der Artenvielfalt und Landschaftsqualität in der Fläche die intensive landwirtschaftliche Nutzung, die Zerschneidung und Zersiedelung der Landschaft, die Bodenversiegelung sowie großräumige Stoffeinträge (zum Beispiel Säurebildner oder Nährstoffe). Deshalb ist ein weiteres Umsteuern hin zu einer naturverträglichen Nutzung der Kulturlandschaft geboten. Naturnahe Wälder und die natürliche Waldentwicklung müssen gefördert werden, um die Ziele des Schutzes biologischer Vielfalt zu erreichen. Eine Bereitstellung von Flächen für eine natürliche Gewässerdynamik dient dem Schutz spezialisierter Arten und Lebensräume und mindert auch das Risiko von Hochwasserereignissen. Im Siedlungsbereich wirken sich Verluste an naturnahen Flächen und dörflichen Strukturen negativ aus. Der Ausbau von Infrastruktur (v. a. Straßen und Windenergieanlagen) führt in allen Lebensräumen zur Zerschneidung, die Auswirkungen müssen deshalb nach Möglichkeit zunächst vermieden oder ausgeglichen werden. Gefährdungsfaktoren für Lebensräume an der Küste sind Störungen durch eine hohe Freizeitnutzung, intensive landwirtschaftliche Nutzung und die Verbauung, z. B. durch Küstenschutzmaßnahmen und den Ausbau von Windenergieanlagen. Um beim Gesamtindikator und bei allen Teilindikatoren einen positiven Trend zu erreichen und die in Strategien und Gesetzen zum Naturschutz und zur Nachhaltigkeit festgelegten Ziele zu erreichen, bedarf es erheblicher zusätzlicher Anstrengungen von Bund, Ländern und auf kommunaler Ebene in allen relevanten Politikfeldern. Ein besonderer Fokus sollte dabei auf die Agrarlandschaft gelegt werden.