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Bundesamt für Naturschutz

Grün, natürlich, gesund: Die Potenziale multifunktionaler städtischer Räume

Ressortforschungsplan
Siedlungsbereich
Grünräume und -strukturen nehmen in urbanen Gebieten vielfältige Funktionen für die Bevölkerung wahr, die sich auch den seit einigen Jahren verstärkt diskutierten „Ökosystemdienstleistungen“ zuordnen lassen. Sie dienen als Erholungs-, Spiel- und Sportflächen, der Naturbeobachtung und -erfahrung, sie ermöglichen soziale Kontakte oder im Falle von Klein- und Schrebergärten sowie urbaner Landwirtschaft sogar die Versorgung mit Nahrungsmitteln.
Programm
Ressortforschungsplan
Laufzeit
bis
Förderkennzeichen
351182800

Beschreibung

Grünflächen und gebäudenahe Vegetationsstrukturen tragen dazu bei, sommerliche Hitzebelastungen zu reduzieren und verbessern die lufthygienische Situation durch Filterung von Schadstoffen und Stäuben. Sie erhöhen die Qualität des Wohnumfelds und damit die Lebensqualität der Bewohner und steigern hierdurch auch den ökonomischen Wert von Immobilien (Gruehn 2006, Gruehn & Hoffmann 2011). Siedlungsnahe, für Freizeit und Erholung nutzbare Grünflächen tragen durch ihre fußläufige Erreichbarkeit auch zum Klimaschutz bei, da sie helfen, den freizeitbezogenen Individualverkehr in weiter entfernte Erholungsgebiete zu minimieren. Neben ihrem unmittelbar auf menschliche Bedürfnisse und Interessen bezogenen Nutzen tragen urbane Grün- und Freiflächen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bei, ebenso zur Wasserrückhaltung und Reduzierung des Oberflächenabflusses, zur Grundwasserneubildung oder zur Senkung und Speicherung von klimaschädlichen Treibhausgasen in Böden und Vegetation.   
Die hier genannten Funktionen städtischer Grünräume und -strukturen werden im Naturschutz sowie seinen raumbezogenen Planwerken seit langem thematisiert. Wenig systematische Beachtung erfuhren hingegen, von Ausnahmen abgesehen, bisher die gesundheitlichen Wirkungen von Grünräumen – das Thema ‚menschliche Gesundheit’ ist, obwohl es ein Schutzgut nach UVP-Gesetz darstellt, im Naturschutz und den damit verbundenen Planungen bislang eher weniger berücksichtigt worden. Damit vergibt der Stadtnaturschutz möglicherweise die Chance, bestehende Synergien zur Gesundheitsvorsorge zu nutzen und für seine Ziele eine breitere gesellschaftliche und politische Akzeptanz zu finden.
Ziel des Vorhabens vor dem geschilderten Hintergrund war es, Synergien und Zielkonflikte zwischen Naturschutz (insb. Erhaltung der Biologischen Vielfalt) und Gesundheitsvorsorge hinsichtlich Quantität und Qualität städtischer Freiräume, insbesondere der Grünflächen und Grünstrukturen, zu ermitteln, die sich daraus für den Stadtnaturschutz ergebenden Konsequenzen zu diskutieren. Aufbauend hierauf, waren Vorschläge für die Lösung potenzieller Konflikte zwischen Naturschutz und Gesundheitsvorsorge zu erarbeiten sowie Möglichkeiten der verstärkten Integration von Gesundheitsaspekten in formelle (Landschafts-, Raum- und Bauleitplanung) und informelle Planungsinstrumente aufzuzeigen. All dies dient auch der Verbesserung der Strategien zur Verwirklichung naturschutzfachlicher Ziele in Hinblick auf städtische Frei- und Grünräume. Die dabei zu betrachtenden Funktionen dieser Räume sind insbesondere ihre Lebensraum- und Erholungsfunktion für den Menschen, ihre Bedeutung für die biologische Vielfalt sowie weitere ökologische Funktionen mit Bedeutung für die Gesundheitsvorsorge (z. B. Frisch- und Kaltluftproduktion etc.).
Um die Sicht und Erfahrungen aus der kommunalen Praxis einbeziehen zu können, wurde das Projekt in Kooperation mit vier Modellkommunen durchgeführt: Eckernförde, Leipzig, München und Norderstedt. Dadurch sind der Stand der Praxis sowie die Voraussetzungen und Hemmnisse für eine Integration gesundheitlicher Aspekte in die kommunale Planungs- und Verwaltungspraxis ermittelt worden. Die Einbeziehung der Modellkommunen erfolgt über den gesamten Zeitraum des Projekts, um eine optimale Berücksichtung kommunaler Kenntnisse, Anforderungen und Anregungen zu erhalten.

Förderung durch

Bundesamt für Naturschutz

Kontakt im BfN

Fachgebiet II 4.1 Landschaftsplanung, räumliche Planung und Siedlungsbereich
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