Beteiligungsformate zur Wiederherstellungsverordnung beim Naturschutztag
Das erste Modul findet am Mittwoch, 11. März 2026, von 15:00 bis 18:00 Uhr statt. Unter dem Titel „Alte Herausforderungen und neue Impulse: Wasserrahmenrichtlinie und Wiederherstellungsverordnung“ wird das Zusammenspiel der EU-Wasserrahmenrichtlinie mit der Wiederherstellungsverordnung beleuchtet. Vorgestellt und diskutiert werden Praxisbeispiele aus der Gewässerentwicklung sowie aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse. Hintergrund ist der weiterhin unzureichende Zustand vieler Gewässer in Deutschland: Derzeit erreichen nur etwa neun Prozent einen sehr guten oder guten ökologischen Zustand.
Modul 2 folgt am Donnerstag, 12. März 2026, von 10:00 bis 13:00 Uhr und widmet sich der Wiederherstellung der Biodiversität in Agrarlandschaften. Unter dem Titel „Wiederherstellung in Agrarlandschaften – Wunsch oder Wirklichkeit?“ stehen Maßnahmen für den Agrarsektor, Fragen der Finanzierung sowie Erfahrungen aus Praxisprojekten im Mittelpunkt. Ziel ist es, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Praxis, Wissenschaft und Verbänden aktuelle Rahmenbedingungen zu beleuchten und mögliche Lösungswege zu diskutieren.
Ebenfalls am Donnerstag, 12. März 2026, von 15:00 bis 18:00 Uhr findet Modul 3 statt. Die Veranstaltung trägt den Titel „Vom Plan zur Praxis: Wie gelingt die Wiederherstellung von Wäldern?“ und richtet den Blick auf Maßnahmen zur Wiederherstellung von Waldökosystemen. Diskutiert werden unter anderem geeignete Baumarten, mögliche Maßnahmen sowie bestehende Praxisbeispiele. Angesichts der vielfach geschädigten Wälder in Deutschland steht die Frage im Mittelpunkt, wie eine großflächige Wiederherstellung artenreicher und resilienter Waldökosysteme gelingen kann.
Die Veranstaltungen sind eingebettet in den laufenden Prozess zur Erstellung des Nationalen Wiederherstellungsplans, den die Bundesregierung bis September 2026 vorlegen muss. Sie bieten der Fachöffentlichkeit die Möglichkeit, Perspektiven, Erfahrungen und Anregungen in die weitere Ausgestaltung der Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung einzubringen.