Förderung für kommunale Biodiversitätsstrategien
Kommunen können einen erheblichen Beitrag dazu leisten, den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und eine vielfältige Stadtnatur zu fördern: Die Grundlage dafür bilden Biodiversitätsstrategien, in denen vergangene, laufende und zukünftige Naturschutzaktivitäten im Siedlungsbereich dargestellt sowie Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der biologischen Vielfalt geplant werden können. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Bundesumweltministerium (BMUKN) fördern daher im Bundesprogramm Biologische Vielfalt die Entwicklung von kommunalen Biodiversitätsstrategien (KBS). Städte und Gemeinden können die Förderung einer KBS einschließlich der Umsetzung beispielhafter Maßnahmen beantragen. Die nächste Frist zur Einreichung einer Projektskizze endet am 1. März 2027.
Mit kommunalen Biodiversitätsstrategien können der Anteil und die Vernetzung von naturnahen, arten- und strukturreichen Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich zum Beispiel durch ein ökologisches Grünflächenmanagement erhöht, siedlungstypische Tiere und gebietsheimische Pflanzen gefördert sowie das Bewusstsein für biologische Vielfalt in der Stadt gesteigert werden. Damit setzen Kommunen die Ziele der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS 2030) auf lokaler Ebene um, fördern zugleich den natürlichen Klimaschutz und leisten einen Beitrag zur Wiederherstellung städtischer Ökosysteme. Des Weiteren wirken Maßnahmen der kommunalen Biodiversitätsstrategien, wie die Pflanzung von Gehölzen, Schaffung von naturnahen Grünflächen sowie Anlage von Dach- und Fassadenbegrüngen auch als Hitzevorsorge und Klimaanpassung.
Bis zum 1. März 2027 können interessierte Kommunen eine aussagekräftige Projektskizze zur Erstellung einer kommunalen Biodiversitätsstrategie im Förderschwerpunkt Stadtnatur beim Programmbüro für das Bundesprogramm Biologische Vielfalt einreichen. Auch für qualifiziertes Fachpersonal (Biodiversitätsmanager/innen), Beteiligungs- und Öffentlichkeitsarbeit und die beispielhafte Maßnahmenumsetzung können Fördermittel beantragt werden. Besonders erfolgsversprechende und modellhafte Skizzen werden ausgewählt und zur Antragsstellung aufgefordert. Weitere Einzelheiten zur Erstellung einer Projektskizze sowie zu den Rahmenbedingungen, unter denen beispielhafte Maßnahmen umgesetzt werden können, enthält das „Merkblatt zur Antragstellung im Bundesprogramm Biologische Vielfalt für die Erstellung einer kommunalen Biodiversitätsstrategie“.
Für Projektskizzen zur Umsetzung einer vorhandenen KBS und für die Erstellung von Fachkonzepten gilt der Stichtag 1. März 2027 nicht, sie können jederzeit eingereicht werden.