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Bundesamt für Naturschutz

Juristische Analyse der EU-Wiederherstellungsverordnung erschienen

Presse
Europa
Wiederherstellung der Natur
08.07.2026
Bonn
In der BfN-Schriftenreihe ist erstmals eine rechtswissenschaftliche Analyse der EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) erschienen. Die Publikation kommentiert zentrale Regelungen der Verordnung, ordnet sie in den bestehenden Rechtsrahmen ein und unterstützt die Praxis bei der Umsetzung der neuen Vorgaben.
Salzwiesen im Nationalpark Wattenmeer
Salzwiesen im Nationalpark Wattenmeer

Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur verfolgt das Ziel, eine langfristige und nachhaltige Erholung biodiverser und widerstandsfähiger Ökosysteme in den Mitgliedstaaten zu fördern. Hierfür legt sie qualitative und quantitative Ziele fest und verpflichtet die Mitgliedsstaaten insbesondere dazu, Maßnahmen zur Wiederherstellung und Verbesserung der Natur umzusetzen und einen Nationalen Wiederherstellungsplan aufzustellen.

Das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) hat im Rahmen eines durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesumweltministeriums geförderten Projektes eine rechtswissenschaftliche Analyse ausgewählter Normen dieser Verordnung erarbeitet, um ein tiefergehendes Verständnis der Ziele und Verpflichtungen zu erreichen. 

Die in der BfN-Schriftenreihe erscheinende Analyse kommentiert als Erste im Stil eines juristischen Kurzkommentars die wichtigsten Artikel und Regelungen der W-VO. Sie behandelt Fragen der Wiederherstellung von Land-, Küsten-, Meeres- und Waldökosystemen sowie wie von städtischen und landwirtschaftlichen Ökosystemen. 

Die Ausarbeitung ordnet ausgewählte Artikel der Wiederherstellungsverordnung rechtlich ein und kommentiert sie. Sie arbeitet präzise heraus, welche neuen Verpflichtungen die Verordnung schafft und stellt Bezüge zum nationalen, europäischen und internationalen Recht her. Dabei bildet sie den aktuellen Diskussionsstand in der Rechtswissenschaft ab und setzt zugleich eigene Impulse. 

In den Vorbemerkungen der Analyse wird der bestehende Rechtsrahmen skizziert, der die Wiederherstellung von Ökosystemen bereits heute regelt und bei der Durchführung der W-VO weiterhin zu beachten ist. So zeigt die Analyse beispielsweise, dass auch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie bereits Verpflichtungen zur Wiederherstellung enthält. Im Unterschied zur W-VO fehlen dort jedoch konkrete Fristen und spezifische Indikatoren zur Messung der Zielerreichung.

Im Hauptteil der Analyse werden die zentralen Vorschriften der Verordnung – insbesondere Art. 4 und 5, Art. 8, Art. 11 Abs. 1 bis 3 und Art. 12 sowie Art. 14 und 15 W-VO – detailliert analysiert. Die Kommentierung befasst  sich unter anderem mit den neu geregelten Zielen und Verpflichtungen zur Umsetzung von Wiederherstellungsmaßnahmen in den Ökosystemen, den Anforderungen an die Nichtverschlechterung bestimmter Flächen sowie den verschiedenen Indikatoren, für die ein steigender Trend erreicht werden soll. Darüber hinaus werden die Anforderungen an den Nationalen Wiederherstellungsplan als zentrales Steuerungsinstrument der Verordnung überblicksartig dargestellt.

Die artikel- und absatzweise aufgebaute Kommentierung eignet sich besonders für Behörden, Naturschutzvereinigungen, Landnutzer*innen und weitere Stakeholder*innen als Nachschlagwerk. Sie kann bei der Erstellung und Umsetzung des Nationalen Wiederherstellungsplans unterstützend herangezogen werden. 

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