Übereinkommen zum Schutz der Hohen See geht in die Umsetzung
Das BBNJ-Übereinkommen umfasst die Hohe See und damit die biologische Vielfalt in Meeresgebieten jenseits nationaler Zuständigkeit - englisch: biodiversity beyond national jurisdiction (BBNJ). Diese Gebiete, die rund die Hälfte der Oberfläche der Erde ausmachen, bilden das größte zusammenhängende Ökosystem.
Das BBNJ-Übereinkommen ermöglicht nicht nur einheitliche Umweltregeln, sondern auch die Ausweisung von Meeresschutzgebieten auf der Hohen See und soll dazu beitragen, bis 2030 insgesamt 30 Prozent aller globalen Meeresgebiete unter Schutz zu stellen.
Zur Ausführung des Übereinkommens wird in Kürze in Deutschland das nationale Hochseeschutzgesetz in Kraft treten. Dem BfN werden darin neue Aufgaben auf der Hohen See übertragen. Dazu zählt unter anderem die Einrichtung von Meeresschutzgebieten und anderen gebietsspezifischen Management-Instrumenten.
Hintergrund
Das internationale Hohe-See-Schutzübereinkommen ist am 17. Januar 2026 offiziell in Kraft getreten und ergänzt das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Das neue UN-Übereinkommen ermöglicht erstmals wichtige Schutzmaßnahmen auf der Hohen See. Dazu zählt unter anderem die Ausweisung von Meeresschutzgebieten. Außerdem fördert das BBNJ-Übereinkommen eine gerechtere Nutzung mariner genetischer Ressourcen und unterstützt Länder des globalen Südens beim Schutz und der nachhaltigen Nutzung der Biodiversität der Hochsee. Gleichzeitig regelt es Umweltverträglichkeitsprüfungen menschlicher Aktivitäten mit wesentlichem Einfluss auf die Hohe See.
Mit der Hinterlegung der entsprechenden Ratifizierungsurkunde durch Bundesumweltminister Carsten Schneider am 22. September 2026 bei den Vereinten Nationen ist Deutschland dem Übereinkommen beigetreten. Insgesamt haben damit derzeit 94 Staaten, darunter China, zahlreiche kleine Inselstaaten, viele EU-Staaten sowie die EU selbst das Übereinkommen ratifiziert.
Für die Umsetzung des BBNJ-Übereinkommens auf nationaler Ebene in Deutschland hat die Bundesregierung zwischenzeitlich sämtliche Voraussetzungen geschaffen: Das dafür nötige Hochseeschutzgesetz (HochseeSchG) hatte der Bundestag im Frühjahr 2026 verabschiedet. Das UN-Hochseeschutzabkommen sowie das HochseeSchG werden 30 Tage nach dem Beitritt, also am 21. Oktober 2026, für deutsche Akteure verbindlich.