Gentechnisch veränderte Mikroorganismen in Natur und Umwelt: BfN analysiert EU-Neuregulierung
Die Europäische Kommission hat am 16. Dezember 2025 einen Vorschlag zur Änderung der EU-Richtlinie 2001/18/EG vorgelegt. Diese Richtlinie regelt die absichtliche Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt. Der Vorschlag steht im Zusammenhang mit einer parallel geplanten europäischen Biotechnologie-Verordnung.
Mit der Änderung möchte die Europäische Kommission unter anderem das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Mikroorganismen vereinfachen. Das BfN hat untersucht, welche Folgen die geplanten Änderungen aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes haben könnten. Bei seiner Bewertung hat das BfN insbesondere die zentrale ökologische Rolle von Mikroorganismen, ihre besonderen biologischen Eigenschaften und aktuelle erhebliche Wissenslücken berücksichtigt. Diese bestehen vor allem zur mikrobiellen Vielfalt und ihren konkreten Funktionen in verschiedenen Umwelten.
Das BfN kommt unter anderem zu folgendem Schluss:
- Das Vorsorgeprinzip sollte stärker berücksichtigt werden: Nach Auffassung des BfN bestehen Zweifel, ob der Vorschlag dem EU‑Vorsorgeprinzip und dem Gebot eines hohen Umweltschutzniveaus genügen wird. Insbesondere langfristige Umweltwirkungen werden bisher unzureichend berücksichtigt.
- Besonders problematisch zu werten sind Regelungen zu zeitlich unbegrenzten Zulassungen aller GVM und auch die unzureichenden Anforderungen für eine neue Kategorie von GVM „mit geringem Risiko“. Beispielsweise sollte auch für diese GVM nicht auf die verpflichtende Überwachung der Umweltfolgen (Monitoring) verzichtet werden können.
- GVM können sehr unterschiedlich sein und sich in der Umwelt weit verbreiten: Der Regelungsvorschlag umfasst eine große Bandbreite möglicher GVM-Anwendungen in der Umwelt, die mit potentiell weitreichenden Umweltauswirkungen verbunden sind. Auch das erhebliche Ausbreitungspotenzial von Mikroorganismen kann hierzu beitragen. Dazu gehören gentechnisch veränderte Bakterien, Mikroalgen, gewisse Pilze, Viren und tierische Einzeller (z.B. Amöben).
- Natur- und Umweltschutz sind zunehmend betroffen: GVM lassen sich nicht auf den landwirtschaftlichen Bereich beschränken, sondern können auch in naturnahe und natürliche Lebensräume gelangen. Außerdem werden GVM gezielt für den Einsatz außerhalb des Ackers entwickelt.
Aus der Stellungnahme werden Handlungsoptionen für die Regulierung von GVM abgeleitet. Die zentrale Aussage lautet: Solange Unsicherheiten in der Risikobewertung von GVM bestehen, sind eine besondere Sorgfalt und die Einhaltung des EU-Vorsorgeprinzips notwendig.