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Bundesamt für Naturschutz

Betrieb von Windenergieanlagen an Land - Evaluierung der Vierten BNatSchG-Novelle 2022

Erneuerbare Energien
Ressortforschungsplan
Am 20. Juli 2022 wurden im Rahmen der 4. Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) Regelungen zum Betrieb von Windenergieanlagen getroffen. Diese Regelungen wurden gleichzeitig mit einem Evaluierungsauftrag im § 74 Absatz 6 Satz 2 BNatSchG verbunden. Demnach evaluiert das BMUKN gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die in den §§ 45b bis 45d BNatSchG enthaltenen Bestimmungen über einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem 29. Juli 2022 und danach alle drei Jahre. Für diese gesetzlichen Auftrag soll das Vorhaben einen fachlichen Beitrag leisten.
Zuständiges Fachgebiet
Fachgebiet II 4.3 Naturschutz und Erneuerbare Energien
Laufzeit
31.12.2025 - 31.03.2028

Beschreibung

Fragestellung / Projektziele

Es sollen insbesondere die mittelbaren Wirkungen der Neuregelungen auf das Schutzniveau für die betroffenen Arten untersucht werden. Neben einer Folgenabschätzung sollen Vorschläge für Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. Die beizubringenden Informationen sollen den Bund befähigen, Rückschlüsse auf die Zielerreichung und sich ggf. daraus ergebende Nachsteuerungsbedarfe ziehen zu können. Dabei soll inhaltlich eine erste Einschätzung zu Beschleunigungswirkungen bei gleichzeitiger Wahrung der ökologischen Schutzstandards gegeben werden. 
Als Evaluierungsgegenstand gelten die Regelungen der §§ 45b, 45c und 45d BNatSchG sowie die Anlagen 1 und 2 zum BNatSchG. § 45b Absatz 1 - 9 zusammen mit den zugehörigen Anlagen 1 und 2 BNatSchG enthält dabei umfassende neue Vorschriften u. a. hinsichtlich Artenliste, Prüfabständen, Schutzmaßnahmen, Zumutbarkeit und artenschutzrechtlicher Ausnahme.

Ziel der Evaluierung des § 45c BNatSchG (Repowering) ist es insbesondere, Informationen/Erfahrungen aus den Bundesländern/Genehmigungsbehörden zur Durchführung der sogenannten „Deltaprüfung“ zu erheben und auszuwerten. Hinsichtlich des Nationalen Artenhilfsprogramms (nAHP) nach § 45d sind erste Ergebnisse (z. B. Anzahl der Ausnahmen sowie Höhe und Herkunft der Zahlungen, betroffene Bundesländer, soweit möglich Arten, für die eine Ausnahme erteilt wurde) darzustellen. 
 

Vorgehensweise

Entsprechend der Zielstellungen der gesetzlichen Regelungen, stehen zur Analyse und Untersuchung der Zielerreichung, zu den konkreten Veränderungen und zu Fragen der Praktikabilität verschiede Methoden zur Verfügung. Die Wahl bzw. die Kombination der Methoden ist Gegenstand der Überlegungen zum Untersuchungsdesign. In die Überlegungen mit einzubeziehen sind: Liegen konkrete messbare Ergebnisse vor (Outputs), welche Ergebnisse können kurzfristig bis mittelfristig auf ihre Wirkungen (Artenschutz/Praxis) untersucht werden (Outcomes), welche langfristigen Wirkungen (Impacts) auf gesamtgesellschaftlichen Aufgaben (z. B. Erhalt der Biodiversität) sind zu erwarten. 
Die Evaluierung soll die Erhebung von Informationen und Daten (Fragebogen, Interviews, Veranstaltung), deren Auswertung und die Benennung von Fehlstellen und Vorschlägen zur Nachbesserung umfassen. 
 

Arbeitspakete

Das Arbeitspaket 1 dient der Festlegung des Untersuchungsdesigns einschließlich der inhaltlichen Ausarbeitung der Befragungen und der Zielgruppen.

Arbeitspaket 2 ist das Kernstück der Evaluierung. Hier werden die Befragungen, mittels themenbezogenen zu erstellenden Fragenbögen, und leitfadengestützten Interviews sowie Online-Workshops durchgeführt. Diese Rückmeldungen werden maßgeblich die Ergebnisse der Evaluierung bestimmen. 

Die Arbeitspakete 4 und 5 beinhalten die Wirkanalysen und deren Folgenbewältigung. Arbeitspakete 3 und 7 sind im Wesentlichen bedarfsorientiert. Bestimmte Fragestellungen sollen im Arbeitspaket 6 über Workshops diskutiert werden.

Auftragnehmende

Bosch & Partner GmbH
Dr. Katrin Wulfert
Kirchhofstr. 2c, 44623 Herne

Projektpartnerschaft

löwenholz kommunikation Leonards Buchholz GbR
Hufelandstr. 33, 10407 Berlin
030 233296-02
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