Nutzung genetischer Ressourcen
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Die Nutzung genetischer Ressourcen (bzw. von darauf bezogenem traditionellem Wissen) innerhalb Deutschlands wird durch die Verordnung (EU) Nr. 511/2014, die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1866 und das Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 (Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes am
1. Juli 2016) geregelt.