Jagdrelevante Arten geschützt nach Bundesartenschutzverordnung BArtSchV
Jagdtrophäen von Arten, die in Anlage 1 der BArtSchV und nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie nicht in der Vogelschutzrichtlinie aufgelistet sind, können aus Drittländern (Länder außerhalb der Europäischen Union) ohne artenschutzrechtliche Genehmigung eingeführt werden.
Das betrifft z.B. folgende jagdrelevante Arten:
- Eichhörnchen (Sciurus vulgaris)
- Moschusochse (Ovibos moschatus)
- Vielfraß (Gulo gulo)