Monitoring und Indikatoren für den Naturschutz
Monitoring für Naturschutz
Wie geht es der Feldlerche? Leben wieder Wolfsrudel in Deutschland? Sind die Buchenwälder intakt? Wie beeinflussen Agrarsubventionen die Vielfalt an Pflanzenarten? Welche Auswirkungen entwickelt Genraps auf Natur und Umwelt?
![]() |
![]() |
Die Beantwortung solcher Fragen setzt voraus, dass aktuelle und wissenschaftlich belastbare Informationen vorliegen und allgemein verständlich aufgearbeitet werden. Im Bundesnaturschutzgesetz (§ 6 BNatSchG) ist die Beobachtung von Natur und Landschaft als Aufgabe von Bund und Ländern verankert. In Absatz 2 wird formuliert: „Die Beobachtung dient der gezielten und fortlaufenden Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des Zustands von Natur und Landschaft und ihrer Veränderungen einschließlich der Ursachen und Folgen dieser Veränderungen“.
Verpflichtungen ergeben sich zudem aus verschiedenen EU-Richtlinien (wie der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie) und internationalen Konventionen (wie dem Übereinkommen über den Erhalt der Biologischen Vielfalt). Aufgabe der Umwelbeobachtung ist es, zielgerichtet den Informationsbedarf für den effektiven Schutz von Natur und Landschaft zu decken und dafür jeweils aktuelle Daten bereitzustellen.
Das naturschutzbezogene Monitoring wird thematisch in das Monitoring der „Normallandschaft“ und das Monitoring naturschutzfachlich wertvoller Bereiche gegliedert. Außerdem werden die Beobachtungsobjekte Arten, Biotope und Landschaften unterschieden.
Die Ergebnisse des Monitorings werden je nach Fragestellung zu verdichteten Informationen in Form von Indikatoren aufbereitet, welche in Behörden und Politik als Entscheidungsgrundlagen verwendet werden können (z. B. Indikatoren für die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie und für den ELER Strategieplan). In der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt, die am 7. November 2007 von der Bundesregierung verabschiedet wurde, sind 19 Indikatoren zur Erfolgskontrolle in Bezug auf die Ziele der Strategie enthalten. Ende 2010 wurde ein erster Bericht über die Entwicklung der Indikatoren von der Bundesregierung vorgelegt. Hierin wird z. B. mit dem Indikator „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“ anhand der bundesweiten Bestandsentwicklungen von ca. 59 repräsentativen Vogelarten die Entwicklung der Lebensraumqualität wiedergegeben. Die Bundesregierung infomiert in regelmäßig erscheinenden Indikatorenberichten über die Entwicklungen und den Grad der Zielerreichung.
![]() |
![]() |
![]() |
Im Bundesamt für Naturschutz werden derzeit folgende konkrete Monitoring- und Indikatorenthemen bearbeitet. Zudem werden die Floren- und Vegetationskartierungen in Deutschland koordiniert.