Neues Förderprogramm zur Wiedervernässung von Mooren
Für die Umstellung stellt die Bundesregierung bis Ende 2029 rund 1,75 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung. Das Programm beruht auf Freiwilligkeit und wurde in dieser Woche von der Europäische Kommission genehmigt. In der Land- und Forstwirtschaft wird mit großem Interesse gerechnet, da trockengelegte Moorböden langfristig schwer zu bewirtschaften sind.
Das neue Förderprogramm fördert Planung und Durchführung der Wiedervernässung und kompensiert Wertverluste bei Grundeigentum und Nutzung. Zudem soll der Aufbau neuer Wertschöpfungsketten gefördert werden, etwa für Produkte aus Pflanzen, die im Moor wachsen. Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang von „Paludi-Kultur“, die auf weiten Teilen der entwässerten Moorböden in Deutschland möglich werden soll. Mehr als 90 Prozent der ursprünglichen Moorböden sind heute trockengelegt. Intakt und nass sind nur noch rund 100.000 Hektar. Entwässerte Moore verursachen derzeit jährlich mehr als 50 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen. Durch die Wiedervernässung wird dieser Prozess gestoppt und langfristig umgekehrt.
Das Förderprogramm ist modular aufgebaut und ermöglicht Förderanträge für Projekte ab fünf Hektar unter Berücksichtigung der regionalen und individuellen Besonderheiten. Neben der Wiedervernässung selbst werden auch Beratungsleistungen, technische Maßnahmen zum Wassermanagement sowie neue Nutzungsformen unterstützt. Förderinteressierte können in der Regel jedes Modul einzeln beantragen und erhalten bis zu 100 Prozent Zuschuss für die Wiedervernässung von Moorböden und die Umsetzung wirtschaftlich tragfähiger, klimafreundlicher Nutzungsformen.
Zum Start sind großflächige Modellprojekte mit mindestens 5.000 Hektar vorgesehen. Diese sogenannten Leuchtturmregionen sollen zeigen, wie klimafreundliche Bewirtschaftung und regionale Wertschöpfung erfolgreich kombiniert werden können.
Die Förderangebote richten sich an ein breites Spektrum von Akteuren, darunter Flächeneigentümer, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Wasser- und Bodenverbände. Die Umsetzung wird unter anderem durch die Landwirtschaftliche Rentenbank begleitet, die in Kürze erste Förderaufrufe starten will.
Das Bundesamt für Naturschutz unterstützt das BMUKN bei der Vorbereitung und Umsetzung des Monitorings und der Evaluierung der Förderrichtlinie.